Bingo Voting erhöht Sicherheit von Wahlmaschinen

Presseinformation des KIT (Karlsruher Institut für Technologie) vom 03.03.2009

Das am Europäischen Institut für Systemsicherheit (EISS) am KIT entwickelte Verfahren Bingo Voting zählt jede Wählerstimme zuverlässig. Das System könnte ein Weg sein, die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Sicherheit von Wahlmaschinen zu erhöhen.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute Wahlmaschinen, die keine unabhängige Überprüfung der Auszählung erlauben, für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht räumte jedoch ein: Es könne durchaus Maschinen geben, die eine Überprüfung der Auszählung so erlauben, dass eine der Papierwahl vergleichbare Sicherheit erreicht wird. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Nachvollziehbarkeit für Wahlmaschinen bietet das am KIT entwickelte Verfahren Bingo Voting. Der Vorteil von Bingo Voting ist, dass sich das Verfahren mit jeder Art von Wahlmaschine kombinieren lässt. Auch mit Wahlmaschinen, die das Bundesverfassungsgericht in der heutigen Urteilsverkündung explizit erwähnt hat: Dies sind scanner-basierte Verfahren mit Wahlzettel und Urne oder Wahlmaschinen, die einen Stimmzettel für eine separate Urne ausdrucken.

„In Kombination mit einer solchen Wahlmaschine bietet Bingo Voting eine Nachvollziehbarkeit, die über das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Öffentlichkeitsprinzip hinausgeht“, so Dr. Jörn Müller-Quade, der das EISS leitet.

Bei Bingo Voting erhält jeder Wähler nach der Stimmabgabe einen Beleg, mit dem er die korrekte Zählung der eigenen Stimme überprüfen kann, ohne dass er den ganzen Tag im Wahllokal anwesend ist oder darauf vertrauen muss, dass zu jedem Zeitpunkt genügend aufmerksame Beobachter im Wahllokal ein Auge auf die Auszählung werfen. Die vom Wähler abgegebene Stimme ist so codiert, dass nur er und keine andere Person aus dem Beleg lesen kann, welche Partei gewählt wurde. Dies verhindert einen Missbrauch des Beleges für Erpressung oder Stimmenkauf. Zusammen mit dem Wahlergebnis veröffentlicht Bingo Voting alle Belege. So kann jeder Wähler überprüfen, ob sein Beleg dabei ist und seine Stimme gezählt wurde. Eine spezielle Codierung der Wahlbelege stellt die Unverfälschtheit nahezu aller Wählerstimmen sicher, selbst dann, wenn nur wenige Belege überprüft wurden.

„Nur in einem Punkt müssen wir nach dem heutigen Urteil noch etwas nachbessern“, so Müller-Quade. Das Bundesverfassungsgericht fordert, dass zusätzlich jeder Wähler das Verfahren verstehen kann. „Um auch diese Forderung des Gerichts zu erfüllen, müssen wir den zurzeit auf der CeBIT präsentierten Prototypen noch etwas verändern. Hier haben wir jedoch bereits einen Weg gefunden.“

Der Prototyp von Bingo Voting ist derzeit auf der CeBIT in Hannover Halle 9, Stand C02 zu sehen. Dort gibt auch ein Experte des EISS Auskunft zum Verfahren. (lg)

Externer Link: www.kit.edu